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Velo Sport Team, Johannes Schernikau, Mietbedingungen
- Radübergabe
- Der Mieter erhält das Rad in einem technisch einwandfreien und verkehrssicheren Zustand. Der Mieter kontrolliert diesen Zustand bei der Radübergabe und erkennt diesen durch Unterschreiben des Mietvertrages an.
- Zahlung:
- Der Radmietbetrag wird vor Ort bei Radübergabe gezahlt und kann nur in Bargeld (Euro)
beglichen werden.
- Reparaturen bei Schäden während der Mietzeit -
„Bike Repair Found“
- Im Mietpreis ist ein Beitrag von € 2,-. pro Mietrad für den „Bike Repair Found“ enthalten. Durch diesen „Bike Repair Found“ sind fast alle Schäden an Mieträdern der Typen A, B, C, E, F, T gedeckt. Bei den HIGH END Rädern der Klasse D und S sind Schäden bis zu € 450,- gedeckt. Liegt der Schaden bei einem Rad der Klasse D oder S über € 450,- muss die Differenz durch den Mieter beglichen werden.
- Die Versicherung gilt nicht für während der Mietzeit abhanden gekommene Radteile und/oder Radzubehörteile oder bei kompletten Diebstahl oder Verlust des Rades sowie für alle Arten von Reifenschäden.
Reifenschäden müssen immer in eigener Regie geregelt werden. Wir kommen nicht kostenfrei mit einem Mechanikerservice, um einen fehlenden Schlauch zu liefern oder einen defekten Reifen zu ersetzen.
- Die Anfahrt eines Mechanikers zu einer Reparatur wird dem Mieter berechnet, wenn der Schaden
durch den Mieter verursacht wurde und nicht auf einen Materialfehler zurückzuführen ist. Berechnungsgrundlage ist die Lieferpauschale für die jeweilige Lieferzonezone
- Haftung bei Unfall und Diebstahl
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Mieters.
Der Vermieter übernimmt zu keiner Zeit irgendwelche Verantwortung für Haftpflicht- oder Unfallschäden, die der Mieter durch den Gebrauch des Rades an dritten Personen verursacht oder die er durch den Gebrauch des Rades selber erleidet.
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