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Velo Sport Team, Johannes Schernikau, Mietbedingungen
- Radübergabe
- Der Mieter erhält das Rad in einem technisch einwandfreien, verkehrssicheren und sauberen Zustand. Der Mieter kontrolliert
diesen Zustand bei der Radübergabe und erkennt diesen durch Unterschreiben des Mietvertrages an.
Ist der Mieter der Ansicht, dass das Mietrad dem oben genannten Zustand nicht entspricht, kann er die die Anmietung ablehnen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die vom vom Mieter aufgezeigten subjektiven Mängel zu beseitigen. Die Radvermietung kommt in diesem Falle nicht zustande. Radmietbetrag wird vor Ort bei Radübergabe gezahlt und kann nur in Bargeld (Euro) beglichen werden.
- Reparaturen bei Schäden während der Mietzeit
- Der Mieter ist nach Unterzeichnung des Mietvertrages voll und ganz für das Mietrad verantwortlich wie für sein eigenes Rad. Alle Schäden am
Mietrad, die nicht Lagerschäden, Schalthebelschäden oder Materialermüdung an Rahmen und Felge sind, gehen voll zu Lasten des Mieters. Reparaturen aufgetretener Schäden während der Mietzeit können vom
Mieter selbst, durch eine örtliche Fahrradwerkstatt oder durch Anforderung des Velo Sport Team Mechanikers erfolgen. Die Kosten für die Reparatur sowie ggf. anfallende Anfahrtskosten des Velo Sport Team
Mechanikers trägt voll und ganz der Mieter. Reparaturen bei Lagerschäden, Schalthebelschäden oder bei Materialermüdung an Rahmen und Felge werden bis 12.00 h des Folgetages kostenfrei vom
Velo Sport Team ausgeführt. Alle grösseren Schäden am Mietrad müssen umgehend dem Velo Sport Team telefonisch unter der Service-Telefon-Nummer mitgeteilt werden.
- Haftung bei Unfall und Diebstahl
- Der Mieter haftet für alle Schäden am Rad durch Unfall, mutwillige Beschädigung unaufmerksames Fahren und Diebstahl im vollem Umfang und
Wert des Schadens. Eine Versicherung hierfür wird nicht angeboten. Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter übernimmt zu keiner Zeit irgendwelche Verantwortung für
Haftpflicht- oder Unfallschäden, die der Mieter verursacht oder durch den Gebrauch des Rades erleidet.
- Radrückgabe:
- Der Mieter ist verpflichtet, das Mietrad in einem technisch einwandfreien und verkehrssicheren
Zustand wieder zurückzugeben, welcher dem Zustand des Mietrades zum Zeitpunkt der Radübergabe entspricht. Schäden am Rad oder fehlendes Radzubehör wie Radcomputer, Rahmenpumpe und Satteltasche, die bei Radrückgabe festgestellt werden, werden dem Mieter berechnet und vom Depotgeld abgezogen. Reicht das Depotgeld nicht aus, um Schäden zu begleichen, ist der Mieter verpflichtet, bei Radabgabe den fehlenden Betrag in Bargeld (Euro) sofort zu begleichen.
- Lieferservice:
- Bei in Anspruchnahme des Lieferservice, kann der Mieter bei der Mietradreservierung eine ihm angenehme Übergabezeit am Übergabeort
vorschlagen. Die genaue und endgültige Übergabezeit wird vom Vermieter am Vortag der Radübergabe festgelegt und kann um bis zu 2 Stunden früher oder später als die vorgeschlagene Zeit liegen. Der
Vermieter teilt eine frühere oder spätere Radübergabe dem Mieter direkt, oder indirekt über die Hotelrezeption, am Vortag der Radübergabe mit.
Erscheint der Mieter mehr als 15 Minuten verspätet zur vereinbarten Radübergabe, setzt der Vermieter die Auslieferfahrt fort. Eine erneute Anfahrt zur Anlieferung wird mit der jeweils gültigen Lieferpauschale neu berechnet. Die Radrückgabe erfolgt zwischen 15.30 h und 23.00 h des letzten Miettages. Die genaue Uhrzeit dafür wird am Vortag des letzten Miettages vom Vermieter festgelegt und muss telefonisch vom Mieter am Vortag des letzten Miettages erfragt werden. Die dem Mieter dann telefonisch mitgeteilte Uhrzeit für die Rückgabe
ist für den Mieter verbindlich. Ausnahmeregelungen für die Rückgabezeit sind im gegenseitigem Einvernehmen möglich und müssen mindestens 1 Tag vor Beendigung des Mietvertrages angefragt werden.
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